Ab sofort können Sie unsere Leistungen von der Pflegekasse abrechnen lassen
Sie benötigen Hilfe und Unterstützung im Alltag?
Dann sind Sie bei uns in guten Händen.
Wir sind ein durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie anerkannter Dienstleister.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ab Pflegegrad 1 können den Entlastungbetrag für unsere Dienstleistungen nutzen.
Schon gewusst?
Außerdem können zusätzlich bis zu 40% der Pflegesachleistung für eine Haushaltshilfe genutzt werden.
Hierzu beraten wir Sie gerne. Rufen Sie einfach an.
Anfrage zur Haushaltshilfe
(Unterstützung im Alltag nach §45 SGB XI)