Ab sofort können Sie unsere Leistungen von der Pflegekasse abrechnen lassen
Sie benötigen Hilfe und Unterstützung im Alltag?
Dann sind Sie bei uns in guten Händen.
Wir sind ein durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie anerkannter Dienstleister.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ab Pflegegrad 1 können den Entlastungbetrag für unsere Dienstleistungen nutzen.
Was macht eine Haushaltshilfe eigentlich?
Unsere geschulten Haushaltshilfen unterstützen Sie zuverlässig bei den alltäglichen Aufgaben im Haushalt und entlasten Sie dort, wo Sie Unterstützung benötigen.
Zu den Leistungen gehören unter anderem:
- Reinigung von Böden, Oberflächen, Küche und Sanitärräumen
- Wäschepflege
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Blumenpflege
- Wechseln der Bettwäsche
- professionelle Fenster- & Glasreinigung
- u.v.m…
Welche Aufgaben im Einzelnen übernommen werden, stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab. Die Leistungen werden individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ihren Alltag abgestimmt.
Sie können Ihren angesparten Entlastungsbetrag flexibel einsetzen. Er kann entweder auf einmal für einen größeren Unterstützungsbedarf genutzt oder über mehrere Monate hinweg für regelmäßige Einsätze der Haushaltshilfe aufgeteilt werden. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre individuelle Situation.
Schon gewusst?
Außerdem können zusätzlich bis zu 40% der Pflegesachleistung für eine Haushaltshilfe genutzt werden.
Hierzu beraten wir Sie gerne. Rufen Sie einfach an.
Anfrage zur Haushaltshilfe
(Unterstützung im Alltag nach §45 SGB XI)